Mittwoch, April 08, 2009

Trilinguales Kinovergnügen

Es ist eine Herausforderung, in einem Land zu leben, dessen Sprache man nicht souverän beherrscht. Etwas Absurdes erhält diese Herausforderung für mich dadurch, dass ich mich zwar in einem französischsprachigen Land befinde, aber größtenteils nicht in einem französischsprachigen Umfeld. Tatsächlich besteht unsere Arbeitsgruppe zwar aus einer recht vielseitigen Mischung verschiedener Nationalitäten, doch findet sich darunter - wenn man von der Sekretärin absieht - weder ein Schweizer noch ein Francophone (französischsprachige Schweizer sind also quasi doppelt ausgeschlossen).

Das hat zur Folge, dass ich de facto den ganzen Tag meist nur Englisch und Deutsch spreche. Eine Ausnahme dazu bietet die Lehre. Diese betreiben wir zwar im Wesentlichen auf Englisch, wenn aber Studenten eine Frage auf Französisch stellen, ist das auch in Ordnung. Dennoch ist die Folge davon, dass ich nun zwar bald ein halbes Jahr in Lausanne sein werde (wie die Zeit vergeht!), mein Französisch aber nach wie vor deutlich zu wünschen übrig lässt. Die außeruniversitären Aktivitäten, bei denen tatsächlich die Landessprache gesprochen werden, fallen eben im Vergleich zum Alltag oder zu Aktivitäten, bei denen andere Doktoranden dabei sind, die gar kein Französisch sprechen, recht gering aus.

Aber eigentlich wollte ich über ein anderes Phänomen berichten, das mich in diesem sprachlich gespaltenen Staat vergnügt hat. Es ist zu beobachten bei Kinobesuchen, zuletzt übrigens von Watchmen, einem meines Erachtens unnötig gewalthaltigen Film, der während eines großen Teils seiner beträchtlichen Laufzeit recht ziellos umhermäandert hat (Letzteres hat mich zugegebenermaßen etwas überrascht).

Nun habe ich zwar schon halbwegs erfolgreich französische Filme gesehen, aber erstens erfordert das noch viel anstrengende Konzentration und zweitens fand der Kinobesuch in einer Gruppe, die noch weniger im Französischen bewanderte Mitglieder umfasste, statt, also fiel die Wahl von VO (Anm.d.Ü.: OmU) nicht schwer. Vermutlich gibt es aber für die Schweiz minus den italienischsprachigen Teil nur eine VO. Und da man ja den Welschen schlecht einen englischsprachigen Film mit deutschen Untertiteln vorsetzen kann - umgekehrt natürlich genauso wenig - hat man sich in der Schweiz offenbar entschlossen, Filme grundsätzlich in beiden Sprachen zu untertiteln. Vorsichtigerweise sollte ich an dieser Stelle anmerken, dass ich noch nicht dazu gekommen bin, in der Deutschschweiz den Gegentest durchzuführen - womöglich ist es ja auch eine Frage der Kinokette.

Jedenfalls ist es durchaus amüsant, einen Kinotrailer zu sehen, an dessen Ende groß die Zahl "2009" steht, untertitelt zuerst mit "2009" und darunter noch einmal mit "En 2009" (als ob man die Botschaft nicht auch ganz ohne Untertitel verstehen würde), woraus der Sprachkundige messerscharf schließt, dass die deutschen Untertitel über den französischen stehen. Etwas schade sind die deutschsprachigen Untertitel aber. Immer wieder habe ich versucht, die französischen Untertitel mitzulesen, was auf Grund der Geschwindigkeit für mich schon anspruchsvoll genug war. Da aber leider zwischen dem Bild und den französischen Untertiteln auch noch deutscher Text steht, wird das Auge durch die leichter verständlichen deutschen Untertitel abgelenkt, weshalb ich meine Versuche letztendlich aufgegeben habe.

Sonntag, März 29, 2009

Der Irrtum der Datensammler

Nach langer Zeit der Pause melde ich mich wieder einmal, mit einem Text, dessen ursprüngliche Fassung ich schon vor langer Zeit geschrieben habe, als ich mich mal wieder über unsere Politiker ärgern musste.

In meinem Heimatland wird immer wieder heiß über Gesetze zur Ausweitung des Überwachungsstaates diskutiert. Die Befürworter solcher Regelungen führen dabei - sehr vorhersagbar - an, dass die Polizei doch sehr sorgfältig mit ihren Befugnissen umgehe. Einmal ganz davon abgesehen, dass Polizisten auch nur Menschen sind und solchen Aussagen daher letztendlich nicht sehr aussagekräftig sind, liegt hinter dieser Aussage ein viel tiefgreifenderer Irrtum.

Menschenrechte und Bürgerrechte, insbesondere auch Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, und was alles noch daran hängt, sind natürlich dazu gedacht, Menschen vor der Willkür der Regierung zu schützen. Aber sie sind auch ganz besonders dazu gedacht, Menschen vor der Willkür zukünftiger Regierungen zu schützen.

Natürlich wären viele Bürger dazu bereit, einer Polizeibehörde, die ihr Vertrauen verdient hat, dieses Vertrauen auch durch zusätzliche Befugnisse zu konkretisieren. Das Problem dabei ist nur, dass Polizeibehörden sich ändern. Die Kombination von Veränderung und menschlicher Natur führt zwangsläufig dazu, dass irgendwann eine zukünftige Polizeibehörde das Vertrauen der Bürger nicht mehr verdient hat - das ist einfach eine Frage der Zeit. Wenn diese Behörde dann trotzdem die weiter reichenden Befugnisse hat, die die Bürger einer Behörde ihres Vertrauens geben würden, haben wir ein ernsthaftes Problem.

Es ist das alte Lied, das jeder Jurist beim Aufsetzen von Verträgen singt. Verträge sind für den Fall da, dass sich die Vertragsparteien irgendwann in der Zukunft nicht mehr vertragen, denn solange sich die Vertragsparteien vertragen funktioniert ja sowieso alles reibungslos. Und Gesetzgebung ist nun mal in großen Teilen ein Vertrag zwischen Volk und Regierung.

Deswegen ist es die Pflicht der Legislative, die Exekutive auch dann - gerade dann - an der kurzen Leine zu halten, wenn diese auf die Tränendrüse drückt und davon schwärmt, wie vertrauenswürdig sie doch ist.

Sonntag, Januar 18, 2009

Endlich wieder Oreos

Nachdem meine alte vertraute Freundin, die Digitalkamera, vor ein paar Monaten endgültig das Zeitliche gesegnet hat, habe ich gestern eine Nachfolgerin erstanden. Da Digitalkameras leider wenig dafür geeignet sind, sich selbst zu fotografieren, werde ich diesen Anlass nutzen, um ein weiteres denkwürdiges Ereignis zu dokumentieren.

Als ich nämlich beim selben Besuch des nächstgelegenen Einkaufszentrum im hiesigen Coop einkaufen war (und durch die Erwähnung dieser Tatsache lerne ich, dass man in der Schweiz mit Details handelt - viel sinnvoller als der entsprechende deutsche Begriff ist das aber auch nicht), fand ich zum ersten Mal seit sehr, sehr langer Zeit wieder Oreo-Cookies und konnte der Versuchung, selbige gleich zu kaufen, nicht widerstehen.

Etwas enttäuscht war ich nur ob der Tatsache, dass hier noch mehr Müll entsteht als bei den Packungsvarianten, die ich in den USA kennengelernt habe.

Montag, September 15, 2008

Ein besseres Urheberrecht

Vor einiger Zeit habe ich bereits über irrsinnige Folgen unseres Urheberrechts geschrieben. Damals ging es mir im Wesentlichen darum, dass wir im Urheberrecht einen stärkeren Schutz für die nichtkommerzielle (Neu-)Interpretation von Werken benötigen.

Heute geht es mir um einen anderen Aspekt. Das Urheberrecht währt unheimlich lange, nämlich Lebenszeit des Urhebers plus 70 Jahre. Das wirft zwei Fragen auf:

  • Ist das überhaupt fair? Warum sollten die Kinder und Enkel eines Komponisten noch Geld für sein Werk bekommen, ohne dafür einen Finger zu rühren? Wenn ein Schreiner einen kunstvollen Schrank zimmert, bekommen seine Enkel dafür schließlich auch kein Geld mehr.

  • Was passiert mit den Werken, die für den Urheber oder seine (de facto-)Rechtsnachfolge nicht mehr interessant sind?


Zugegeben, die erste dieser Fragen ist etwas polemisch, und ich will sie zunächst auch gar nicht weiter verfolgen. Trotzdem ist sie ernst gemeint. Schließlich handelt es sich beim Urheberrecht um eine Art gesetzlich gewährtes Monopol. Dieses Monopol ist sinnvoll, um Kreativität und Kultur zu fördern - das steht nicht in Frage. Aber warum sollte es weit über ein Jahrhundert andauern können?

Dennoch ist die zweite Frage meiner Meinung nach wichtiger, da sie unsere Kulturgeschichte härter trifft. Leider wird bei Diskussionen um das Urheberrecht oft nur über die "großen" Werke geredet. Damit sind in der Regel die Werke gemeint, die den Mitgliedern der großen Interessensvertretungen viel Geld einbringen. Weder die Songs der Beatles noch Mickey Mouse werden in absehbarer Zeit von der Erdoberfläche verschwinden. Auch Charlie Chaplin kann man als DVD kaufen, und daran wird sich so schnell nichts ändern.

Aber was passiert zum Beispiel mit alten Filmen, für die sich außer einer handvoll Filmliebhaber niemand mehr interessiert? Eigentlich müsste man diese Filme digitalisieren und in modernen Formaten archivieren, wie auch die Politik verstanden hat. Dummerweise würde sich ein engagierter Fan womöglich strafbar machen, wenn er genau das tut.

Ein drastischeres Beispiel sind Computerspiele, deren kulturellen Wert inzwischen selbst der Bundestag ganz offiziell anerkannt hat. Trotz dieser Anerkennung gibt es eine ganze Reihe von Klassikern, die von der Vernichtung bedroht sind. Diese alten Spiele sind nicht mehr auf dem aktuellen technischen Stand und daher für den Markt uninteressant. Die Rechteinhaber verkaufen diese Spiele nicht mehr, weil das für sie finanziell uninteressant ist. Einige Spieleliebhaber wollen sich damit nicht abfinden und machen sich strafbar, indem sie diese Spiele kopieren und zur Verfügung stellen.

In beiden Fällen ist es natürlich so, dass das Interesse der Rechteinhaber am jeweiligen Werk in der Regel so gering ist, dass sie die Menschen einfach machen lassen und die Rechtsverletzung nicht anzeigen. Dennoch bleibt ein fahler Nachgeschmack, denn letztlich müssen sich besagte Film- und Spieleliebhaber unverdient in eine legale Grauzone begeben. Die Situation ist in Wirklichkeit auch nicht im Interesse der Rechteinhaber, denn wer einmal ein zwanzig Jahre altes Spiel illegal kopiert hat, kopiert demnächst vielleicht ein zwei Jahre altes Spiel illegal.

Dabei ist die Lösung ganz einfach.

Zunächst erfordert sie eine fundamentale Einsicht. Die Ausdehnung der Urheberrechtsdauer weit über die Lebensdauer des Urhebers hinaus ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Medienkonzerne ihre langfristigen Cash Cows schützen wollen. Was ich davon persönlich halte, behandele ich vielleicht zusammen mit der am Anfang gestellten Fairnessfrage ein andermal. Fakt ist jedenfalls, dass wir es hier mit einem unglaublich starken Lobbyinteresse zu tun haben, dem sich entgegenzustellen für die geschilderte Problematik nur kontraproduktiv wäre.

Das ist zum Glück auch gar nicht notwendig, denn nur ein kleiner Anteil aller jemals veröffentlichten Werke wird zu solchen Cash Cows. Der jeweilige Anteil variiert von Branche zu Branche - bei Büchern, Filmen und Musik ist er sicherlich höher als bei Computerspielen, wo er etwa bei 0% liegen dürfte - aber in jedem Fall ist der weit überwiegende Anteil aller Werke lange vor dem Ende seines Urheberrechtsschutzes nicht mehr finanziell interessant. Daher mein Vorschlag:

So wie heute üblich soll jedes in Frage kommende Werk automatisch urheberrechtlich geschützt werden, jedoch für zunächst maximal 14 Jahre. Diese Frist kann vor Ablauf jeweils um weitere 14 Jahre verlängert werden, bis zur heute festgeschriebenen Maximaldauer. Die Verlängerung erfolgt durch Eintragung bei der Deutschen Nationalbibliothek gegen eine kostendeckende Verwaltungsgebühr.

Die Folge wäre, dass die maximale Dauer des Urheberrechts in der Regel nur noch bei den Werken ausgeschöpft würde, von denen der oder die Urheber bis zum Schluss finanziell profitieren. Diese Werke bleiben aus naheliegenden Gründen sowieso im kulturellen Gedächtnis. Alle anderen Werke werden zum Gemeingut und können so ebenfalls ins kulturelle Gedächtnis einfließen, solange sich wenigstens ein Mensch dafür interessiert.

Die Frist von 14 Jahren ist übrigens nicht aus der Luft gegriffen. Es ist angesichts der heutigen Situation im Urheberrecht vielleicht überraschend, aber tatsächlich war das erste amerikanische Urheberrecht auf zunächst 14 Jahre beschränkt, Ähnliches findet man in Großbritannien. Wenn man dazu bedenkt, dass die Welt heutzutage wesentlich schnelllebiger ist als damals, so erscheint der Unterschied noch krasser. Immerhin verbreitet sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk in unserer vernetzten Welt sicherlich schneller als damals, so dass Urheber heutzutage schneller finanziellen Nutzen aus ihren Werken erzielen können.

Im Übrigen wäre auch interessant, für die Verlängerung des Urheberrechts über eine progressive Gebühr nachzudenken. So könnte sich die Gebühr für jede Verlängerung um 14 Jahre jeweils verdoppeln. Auf diese Weise wäre dem mit der Zeit wachsenden gesellschaftlichen Interesse an der freien Verfügbarkeit von alten Werken noch besser Rechnung getragen.